Neubau einer Wache für die Freiwillige Feuerwehr Mahlsdorf

Warum dauert es Jahre, eine Lösung zu finden? Liegt es vielleicht an einem verflixten Zuständigkeitsgewirr?
Bei wem hängt der schwarze Peter?
Fragen, Fragen!
Eigentlich ganz einfach:
Die Stadt braucht ein Grundstück. Der Grundstücksbesitzer stellt  Bedingungen.


Die Aufgaben der zweistufigen Berliner Verwaltung sind zwischen Bezirk und Senat mit dem Allgemeinem Zuständigkeitsgesetz (plus Zuständigkeitskatalog) geregelt.
Für den Bereich Feuerwehr ist ganz klar der Senat zuständig.

Die Feuerwache Mahlsdorf entstand im Jahre 1902 mit zwei Toren. Die heutige Mahlsdorfer Freiwillige Feuerwehr braucht dringend ein größeres Grundstück. Ihr jetziges in der Donizettistraße hinter der Friedrich-Schiller-Grundschule ist nicht erweiterbar.
Die Feuerwehr hat konkrete Anforderungen an Größe und Lage des neuen Standortes. Benötigt werden künftig fünf, besser sechs Tore, was etwa 5000 Quadratmetern entspricht.
Die Lage des Grundstücks richtet sich nach einsatztaktischen Gesichtspunkten. Die Kameraden müssen es von ihrem Zuhause schnell erreichen, um dann zum Einsatzort auszurücken (4 Minuten).
Die Senatsverwaltung Inneres (SenIn) ist in der Pflicht.

Es gibt in dem Einsatzraum aus Sicht der Feuerwehr einen taktisch ideal gelegenen Ort. Es ist das Grundstück Straße an der Schule 79 neben der neu entstehenden Integrierten Sekundarschule (ISS). Dieses Grundstück befindet sich im Besitz der Treuhand Liegenschaftgesellschaft (TLG) und ist ein kleiner Teil deren größeren Fläche zwischen der Landsberger Straße und der Straße an der Schule. SenIn steht in Kaufverhandlung mit der TLG.
Ein Bebauungsplan (B-Plan XXXIII-4a) schreibt Nutzung als Gewerbegebiet vor. In Berlin werden Bebauungspläne von den Bezirken aufgestellt. Über diesen Umstand wird das Bezirksamt (BA) in die Angelegenheit hereingezogen.
Denn die TLG möchte nur verkaufen, wenn das (BA) den B-Plan XXXIII-4a ändert und das Gesamtgrundstück als Mischgebiet (Wohnen und Gewerbe) ausweist.

Das BA hat hiergegen fachlich fundierte Bedenken.
Die TLG bietet verschiedene Alternativen an, die aus feuerwehreinsatztaktischer Sicht leider ausscheiden müssen.

Ein Antrag (DS 1392/VIII) der Fraktionen der Linken, SPD und CDU vom 11.04.2019, den B-Plan im Sinne der TLG zu ändern um den Neubau der Feuerwache voranzutreiben, wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung besprochen und vertagt (07.05.2019 und 05.06.2019). Die Fraktion der AfD hatte sich gegen die Änderung des B-Planes ausgesprochen. Es entstand dieser gemeinsame Ausschußantrag der vier vertretenen Fraktionen:

Eine neue Feuerwache für die Freiwillige Feuerwehr Mahlsdorf
Das Bezirksamt wird ersucht, mit den zuständigen Stellen ein geeignetes Grundstück für die Feuerwache Mahlsdorf zu finden. Weiterhin wird es ersucht zu prüfen, welche planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Feuerwache notwendig sind.

Auf der jüngsten Ausschussitzung (05.06.2019) war schon zu erfahren, daß für die Errichtung der Feuerwache keine Änderung des B-Planes notwendig ist.


Brandschutz ist eine unverzichtbare Daseinsvorsorge!

Quellen:
Vortrag des Herrn Steffen Nagel vor dem Ausschuss für Stadtentwicklung der BVV Marzahn-Hellersdorf
kleine parlamentarische Anfrage Mario Czaja
schriftliche parlamentarische Anfrage Kristian Ronneburg