Der Staat kapituliert

Vorspann

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik stoßen auf ihrem Territorium zwei Religionen aufeinander: das Christentum und der Islam. Der damit einhergehende Wertekonflikt verschärft sich. Während sich das Christentum zurückzieht, geht der Islam in die Offensive. Was unternimmt die Regierung?

Was würden Sie sagen, liebe Leser, wenn ein Ausländer, ein Flüchtling oder ein Wirtschaftsmigrant auf die Frage, wie es ihm in Deutschland gefalle und ob er sich bei uns bereits eingelebt habe, folgendes antwortete:

ihm gefalle es in Deutschland sehr, er fühle sich hier „wie zu Hause“ und plane deshalb in Deutschland für immer zu bleiben;

die Sprache des Landes beherrsche er zwar nicht, aber das sei auch nicht nötig, denn dort wo er wohne, komme er mit seiner Muttersprache bestens zurecht;

sich an die deutschen Sitten und Bräuche anzupassen habe er nicht vor, denn er will seine  mitgebrachte Identität unbedingt bewahren;

aus diesem Grund lasse er auch seine Kinder in der Moscheeschule unterrichten, damit seine Mädchen nicht durch die deutschen Lehrer von der eigenen Familie entfremdet würden.

„Sachte, sachte“, höre ich Ihren Einwand, „das ist wohl entschieden zu dick aufgetragen, wo haben Sie solche Antworten vernommen?“

Darüber, antworte ich, hat neulich die FAZ, die als bestinformierte Zeitung dieses Landes gilt, berichtet. Es ging dabei um die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter den in Deutschland, Frankreich, Österreich und den Niederlanden lebenden türkischstämmigen Bürgern. Durchgeführt wurde sie von der amerikanischen Denkfabrik Center for American Progress. Die Ergebnisse lassen sich auf folgende Kurzformel reduzieren: Die türkischstämmigen Einwanderer haben es geschafft, sich in Europa so einzurichten, als hätten sie die Türkei gar nicht verlassen. Mit anderen Worten, sie haben gelernt, alle Vorteile des europäischen Lebens zu nutzen, ohne bei ihrer türkischen Identität Abstriche machen zu müssen.

54,8 % aller in Deutschland lebenden Türken besitzen der Umfrage zufolge die türkische Staatsbürgerschaft. Weitere 9 % besitzen beide Pässe. Alle übrigen verfügen zwar über die deutsche Staatsbürgerschaft, sehen sich aber nur als Türken. Auf die Frage, wie wichtig ihnen ihre türkische Identität sei, ergibt sich bei den Respondenten auf einer Skala von 0 bis 10 ein durchschnittlicher Wert von 8,7. Aus den Antworten auf die Frage, wie hoch sie auf derselben Skala den Wert der deutschen Identität einschätzten, ergab sich bei den „deutschen“ Türken ein Wert von 5,3.

Ein zusammenfassendes Fazit würde wohl lauten: Das Integrationskonzept der Regierung Merkel ist – zumindest in bezug auf die ca. drei Millionen zählenden Türken — grandios gescheitert. Die Türken selbst sehen das natürlich anders. Den Vorwurf, sie lassen es an Integrationsbereitschaft fehlen, finden sie absurd. Daß sie die deutsche Sprache nicht oder nur mangelhaft beherrschen, sei doch kein Grund, sich in Deutschland nicht heimisch zu fühlen. Ist das, liebe Leser, nicht eine Art feindliche Übernahme? Und ich frage mich: Haben wir das so gewollt?

Ansonsten ist das alles gar nicht neu. Angela Merkel selbst gab auf dem 17. Parteitag der CDU am 1.  2. 2003 folgendes zu Protokoll: „Wir sind ein Land, das … Anfang der 60er die Gastarbeiter nach Deutschland geholt hat. Und jetzt leben sie bei uns. Wir haben uns eine Weile in die Tasche gelogen, irgendwann werden sie weg sein … Und natürlich war der Ansatz, zu sagen: ‚Jetzt machen wir halt mal Multikulti und leben so nebeneinander her und freuen uns übereinander‘. Dieser Ansatz ist gescheitert, absolut gescheitert.“

Halten wir fest: Nicht erst seit heute und nicht seit dem 5. September 2015 – dem Tag, an dem die Bundeskanzlerin 1,3 Millionen Muslime ins Land ließ –, sondern bereits 12 Jahre davor hat sie gewußt, daß alle Integrationspläne der deutschen Regierung gescheitert waren. Warum dann der 5. September? Warum dann das kurz davor abgegebene Versprechen: „Wir haben soviel geschafft. Wir schaffen das!“ Wann hat sie ihre wahre Meinung gesagt: 2003 oder 2015?

Inzwischen ist es der Bundeskanzlerin vermutlich ganz recht, daß Corona alle Diskussionen über die Fehlentscheidungen der Regierung verdrängt hat. Nicht die Migrationskrise, nicht die Energiewende oder der von der Kanzlerin mitverschuldete Brexit, sondern Covid-19 sei „die größte Herausforderung seit der Gründung der Bundesrepublik“. Daß mit dieser Herausforderung nur jemand fertig werden kann – so tönt es auf allen öffentlich-rechtlichen Kanälen –, der das Format unserer Kanzlerin hat, versteht sich von selbst. Nur sie und ihre Regierung können uns alle retten. Also haltet den Mund, ihr kleingläubigen Kritikaster!

Doch die Hütte brennt, und sie brennt schon lange. Die jüngste Serie von islamistischen Terroranschlägen war lediglich ein weiterer Höhepunkt in einer langen Entwicklung. Der französische Präsident spricht von einer „Kriegserklärung des Islamismus“ an Europa“. Sein österreichischer Kollege pflichtet ihm bei. Im Grunde bedeutet das aber, daß die Regierung die Sicherheit der Bürger nicht mehr garantieren kann. Vor 370 Jahren hatte der englische Rechtsphilosoph Thomas Hobbes, der die bis heute gültigen Grundlagen moderner Staatlichkeit entwarf, alle Regierungen gemahnt: Wenn der Staat die Sicherheit der Bevölkerung nicht gewährleisten kann, sind die Bürger nicht verpflichtet, der Regierung zu gehorchen. Doch nun höre ich Ihren weiteren Einwand, liebe Leser: „Kriegserklärung an Europa – geht es nicht, Herr Henke, eine Nummer kleiner?“ Aber ja, natürlich geht das. Steigen wir doch ins (Jammer-)Tal der Kommunalpolitik hinab.

Die Entwicklung, über die ich sprach, hinterläßt Spuren selbst bei uns in Marzahn-Hellersdorf. Zum Beispiel die Situation in unseren Schulen. Über die Mißstände dort sprechen heute nur jene nicht, die keine Kinder oder den Kanal voll haben. 10 400 Euro gibt Berlin jährlich für jeden Schüler aus, also mehr als die meisten anderen Bundesländer, und belegt trotzdem bei allen Bildungsvergleichen zusammen mit Bremen einen der letzten Plätze. Vergleicht man die Leistungen der Schüler unter den 12 Berliner Bezirken, bildet Marzahn-Hellersdorf permanent das berühmt-berüchtigte Schlußlicht:

in keinem anderen Bezirk außer Neukölln verlassen so viele Schüler die Schule ohne Abschluß, wie in Marzahn-Hellersdorf;

in keinem anderen Bezirk erreichen so wenige die Fachhoch- bzw. Hochschulreife;

in keinem anderen Bezirk außer Spandau ist der Anteil von Fachhoch- bzw. Hochschulabsolventen so gering wie in Marzahn-Hellersdorf.

Dem entspricht auch das durchschnittliche monatliche Haushaltseinkommen; in keinem anderen Bezirk ist dieses kleiner als in Marzahn-Hellersdorf. Folgendes fällt dabei auf: Besonders schlecht schneiden die Schüler in den Fächern Deutsch und Mathematik ab. Spricht man darüber mit den Lehrern, machen sie dafür die Präsenz von Kindern aus Flüchtlingsfamilien verantwortlich. Eine Grundschullehrerin erzählte mir: „Die Schuldirektorin brachte ein afghanische Mädchen in meine Klasse. Sie sprach kein  Wort Deutsch. Jedes Mal stehe ich beim Betreten der Klasse vor der Frage: Mit wem soll ich mich heute beschäftigen – mit dem afghanischen Mädchen oder mit den deutschen Kindern? Daß die Unterrichtsqualität darunter leidet, versteht sich von selbst oder?“

Auch die Prognose verspricht nichts Gutes. Die Bevölkerung des Bezirks wächst, und zwar, wie es im amtlichen Demographiebericht für 2019 heißt, vor allem durch den Zuzug von kinderreichen Flüchtlingsfamilien. Die ursprüngliche Zuwanderung hat den Familiennachzug zur Folge. Das Verhältnis zwischen den Einheimischen und den Migranten ändert sich ständig zugunsten letzterer.

Auch was ich sonst von der erwähnten Grundschullehrerin zu hören bekam, war schlichtweg nicht zu ertragen. Ich erfuhr von muslimischen Mädchen, die sich weigern, am Sportunterricht, dem Besuch historischer Stätten oder an den Klassenfahrten teilzunehmen. Von aggressiv auftretenden Jungen, die die Rolle der „Kleidungspolizei“ spielen, von Schülerinnen, deren Verhalten sich schlagartig änderte, sobald sie anfingen, Kopftuch zu tragen. Ich erfuhr, daß muslimischen Mädchen, die sich weigern, ein Kopftuch zu tragen, von den Jungs eine Gruppenvergewaltigung angedroht wird. Und was mich regelrecht geschockt hat, war ihre Beobachtung, daß während einer Demonstration Vertreter der Linken Plakate trugen, die zum „Schutz des Islam“ aufforderten.

Für mich hörte sich das an wie die Bankrotterklärung des Staates, wie die von der Politik zwar ständig negierte, in Wirklichkeit aber durchaus reale Islamisierung – im Westen und im Osten, in Hamburg und Berlin und auch in Marzahn-Hellersdorf. Der Prozeß vollzieht sich schleichend, von der Öffentlichkeit kaum bemerkt, aber dennoch real. Von den Verantwortlichen wird er vertuscht bzw. in Abrede gestellt. So oft die betroffenen Lehrerinnen ihre Schuldirektionen um Hilfe bitten, werden sie mit dem Argument abgewiesen, man sollte solche Fälle nicht nach außen tragen, dadurch würde alles nur noch schlimmer.

Mit dem gleichen Argument rechtfertigen die Behörden ihre Wattebäuschchen-Politik gegenüber der Drogenmafia im Görlitzer Park oder die Clan-Kriminalität, die in Berlin so mächtig geworden ist, daß sie sich nicht mehr versteckt, sondern „mit dem Rechtsstaat auf Augenhöhe oder darüber“ (FAZ) agiert. Manche Stadtviertel werden von der Berliner Polizei inzwischen gemieden oder nur in größerer Personalstärke und bewaffnet wie im Krieg aufgesucht.

Solche Berichte verfestigen den Eindruck, daß der deutsche Staat dabei ist, vor dem mächtigen Gegner zu kapitulieren. Dafür spricht die wachsende Anzahl von No-go-Areas, das Zurückweichen der Justiz im Kopftuchstreit oder die Reaktion der CDU-Vorsitzenden auf die islamistischen Terroranschläge. Es gelte, so die Politikerin, eine internationale Allianz zu bilden, die „einen weltoffenen, moderaten Islam fördern wird.“

Wenn das keine Kapitulation ist, was ist es dann?

 

Ihr Sergej Henke

 




korrekte Termini statt Umgangssprache in der Verwaltung

Am 22.08.2019 begründete der Bezirksverordnete Pachal vor der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag 1149/VIII „korrekte Termini statt Umgangssprache in der Verwaltung“.
Dieser Antrag stand erstmals am 15.11.2018 auf der Tagesordnung der BVV und „mußte leider“ jedesmal wegen fortgeschrittener Zeit auf die nächste BVV vertagt werden.
In der anschließenden Diskussion zeigten die Redner der anderen Faktionen, daß sie nicht willens oder fähig waren, das Anliegen überhaupt auch nur ansatzweise zu erfassen.
Der Antrag wurde von den Fraktionen der SPD, Linke und CDU abgelehnt.

BERND PACHAL
Bernd Pachal



Sehr geehrte Frau Vorsteherin, 
sehr geehrte Damen und Herren Bezirksverordnete,
sehr geehrte Gäste!

Im September hielt meine Fraktion Anfrage, ob Schulen unseres Bezirkes Plätze für „Asylantenkinder“ freihielten. Herr Lemm sah sich außerstande, diese Frage zu beantworten, denn das Wort Asylantenkinder entspricht nicht der Verwaltungssprache. Ist es Umgangssprache?

Viele Worte unterliegen einem politischen Bedeutungswandel. Was früher umgangssprachlich normal war, ist heute nicht mehr PC-konform. Herr Lemm handelte, indem er eine wertende – vielleicht auch nur angeblich wertende – Umgangssprache nicht zuließ. 

Das Bezirksamt und die Bezirksverwaltung sprechen von „Geflüchteten“, „geflüchteten Menschen“, „Menschen, die zu uns kamen“, „Schutzsuchenden“, „schutzsuchenden Menschen, die zu uns kamen“, von „neuen Nachbarn“, „Menschen, die eine neue Heimat fanden“ usw. Es ist notwendig, sich in dem aufgeheizten Thema politisch korrekt und gleichzeitig verwaltungskonform auszudrücken.

Halten wir fest: Unser Recht unterscheidet sehr wohl zwischen Staatsbürgern und Ausländern. Bürgerrechte gelten für Staatsbürger,  Menschenrechte gelten für alle Menschen im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes, für die Staatsbürger sowohl auch für die Ausländer einschließlich der unerlaubt am Ort der Vielfalt aufhältigen Ausländer.
Einwanderer sind keine Flüchtlinge und Flüchtlinge sind keine Einwanderer. (Stichwort „Spurwechsel“)

Schutzsuchende!
Die Bezeichnung „schutzsuchend“ sagt noch gar nichts über über den ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus der Person. 

„Nun sind sie halt da.“
Ja. 
Als Nachbarn. 
Auf Zeit. 

Doch wenn die Schutzgründe entfallen, werden diese freundlichen Menschen rechtsstaatlich geordnet in ihren Herkunftsstaat zurückkehren. Wo sie übrigens bereits jetzt schon, wie im Falle Syriens, dringend gebraucht werden. (Der Krieg in Syrien ist nämlich aus.)

So verlangt es unsere Rechtsordnung. Dem Bürger und dem Ausländer etwas anderes zu suggerieren, kann nicht der Wille der bezirklichen Verwaltung sein.
Die bezirkliche Verwaltung wird sich, wie Herr Lemm uns erinnerte, in ihrer   Wortwahl an die gesetzliche Maßgabe halten, auch bei der Benennung der verschiedenen Ausländergruppen – in unserem bunten, vielfältigen Bezirk.

Ein Blick ins Aufenthaltsgesetz schafft Klarheit. Es regelt den Aufenthalt von Ausländern, auch in unserem bunten Bezirk, dem Ort der Vielfalt!
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor:

  • das Visum
  • die Aufenthaltserlaubnis
  • die Niederlassungserlaubnis
  • die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU

sowie 

  • die blaue Karte EU 
  • die ICT-Karte
  • und die mobile-ICT-Karte

Letztere drei sind Sonderfälle und werden wie die Aufenthaltserlaubnis jeweils befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU sind unbefristet.
Inhaber einer „Niederlassungserlaubnis“ oder „Erlaubnis zum Daueraufenthalt“  sind der Personenkreis, den wir tatsächlich als „neue Nachbarn“, „Menschen, die zu uns kamen“ usw. bezeichnen dürfen.

Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 1 bzw. Absatz 2 Aufenthaltsgesetz; Inhaber einer  Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach §§ 28 bis 36 Aufenthaltsgesetz.

Es spricht nichts dagegen und alles dafür, auch zu dieser Gruppe gute, nachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen; für die Zeit ihres Aufenthaltes am Ort der Vielfalt – und gern darüber hinaus – in viele Teile der Welt. 
Das mag jeder für sich selbst entscheiden!

Mein Antrag läßt bewußt frei, wie die Verwaltung die Personengruppen künftig bezeichnen soll. Der Sinn des Antrages liegt darin, die pauschalisierende Ausweitung der Fluchteigenschaft auf alle Migranten zu beenden.
Ich bitte Sie um Zustimmung für diesen Antrag und freue mich auf Ihre Diskussion!

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Je ein Redner der Fraktionen der Linken, der SPD und der CDU hatte sich schon im Vorfeld mit einer Gegenrede vorbereitet. Müßig, darauf einzugehen.
Der Antrag wurde von der Mehrheit der Bezirksverordneten, konkret den Fraktionen Linke, SPD und CDU, abgelehnt.

Unser Bezirk ist seit 2009 stolzer Besitzer dieses Titels. Davon zeugt das Schild am Eingang des alten Rathauses Helene-Weigel-Platz 8.