korrekte Termini statt Umgangssprache in der Verwaltung
Am 22.08.2019 begründete der Bezirksverordnete Pachal vor der Bezirksverordnetenversammlung den Antrag 1149/VIII „korrekte Termini statt Umgangssprache in der Verwaltung“.
Dieser Antrag stand erstmals am 15.11.2018 auf der Tagesordnung der BVV und „mußte leider“ jedesmal wegen fortgeschrittener Zeit auf die nächste BVV vertagt werden.
In der anschließenden Diskussion zeigten die Redner der anderen Faktionen, daß sie nicht willens oder fähig waren, das Anliegen überhaupt auch nur ansatzweise zu erfassen.
Der Antrag wurde von den Fraktionen der SPD, Linke und CDU abgelehnt.

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Damen und Herren Bezirksverordnete,
sehr geehrte Gäste!
Im September hielt meine Fraktion Anfrage, ob Schulen unseres Bezirkes Plätze für „Asylantenkinder“ freihielten. Herr Lemm sah sich außerstande, diese Frage zu beantworten, denn das Wort Asylantenkinder entspricht nicht der Verwaltungssprache. Ist es Umgangssprache?
Viele Worte unterliegen einem politischen Bedeutungswandel. Was früher umgangssprachlich normal war, ist heute nicht mehr PC-konform. Herr Lemm handelte, indem er eine wertende – vielleicht auch nur angeblich wertende – Umgangssprache nicht zuließ.
Das Bezirksamt und die Bezirksverwaltung sprechen von „Geflüchteten“, „geflüchteten Menschen“, „Menschen, die zu uns kamen“, „Schutzsuchenden“, „schutzsuchenden Menschen, die zu uns kamen“, von „neuen Nachbarn“, „Menschen, die eine neue Heimat fanden“ usw. Es ist notwendig, sich in dem aufgeheizten Thema politisch korrekt und gleichzeitig verwaltungskonform auszudrücken.
Halten wir fest: Unser Recht unterscheidet sehr wohl zwischen Staatsbürgern und Ausländern. Bürgerrechte gelten für Staatsbürger, Menschenrechte gelten für alle Menschen im Geltungsbereich unseres Grundgesetzes, für die Staatsbürger sowohl auch für die Ausländer einschließlich der unerlaubt am Ort der Vielfalt aufhältigen Ausländer.
Einwanderer sind keine Flüchtlinge und Flüchtlinge sind keine Einwanderer. (Stichwort „Spurwechsel“)
Schutzsuchende!
Die Bezeichnung „schutzsuchend“ sagt noch gar nichts über über den ausländerrechtlichen Aufenthaltsstatus der Person.
„Nun sind sie halt da.“
Ja.
Als Nachbarn.
Auf Zeit.
Doch wenn die Schutzgründe entfallen, werden diese freundlichen Menschen rechtsstaatlich geordnet in ihren Herkunftsstaat zurückkehren. Wo sie übrigens bereits jetzt schon, wie im Falle Syriens, dringend gebraucht werden. (Der Krieg in Syrien ist nämlich aus.)
So verlangt es unsere Rechtsordnung. Dem Bürger und dem Ausländer etwas anderes zu suggerieren, kann nicht der Wille der bezirklichen Verwaltung sein.
Die bezirkliche Verwaltung wird sich, wie Herr Lemm uns erinnerte, in ihrer Wortwahl an die gesetzliche Maßgabe halten, auch bei der Benennung der verschiedenen Ausländergruppen – in unserem bunten, vielfältigen Bezirk.
Ein Blick ins Aufenthaltsgesetz schafft Klarheit. Es regelt den Aufenthalt von Ausländern, auch in unserem bunten Bezirk, dem Ort der Vielfalt!
Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor:
- das Visum
- die Aufenthaltserlaubnis
- die Niederlassungserlaubnis
- die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU
sowie
- die blaue Karte EU
- die ICT-Karte
- und die mobile-ICT-Karte
Letztere drei sind Sonderfälle und werden wie die Aufenthaltserlaubnis jeweils befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU sind unbefristet.
Inhaber einer „Niederlassungserlaubnis“ oder „Erlaubnis zum Daueraufenthalt“ sind der Personenkreis, den wir tatsächlich als „neue Nachbarn“, „Menschen, die zu uns kamen“ usw. bezeichnen dürfen.
Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt worden ist, sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Absatz 1 bzw. Absatz 2 Aufenthaltsgesetz; Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug nach §§ 28 bis 36 Aufenthaltsgesetz.
Es spricht nichts dagegen und alles dafür, auch zu dieser Gruppe gute, nachbarschaftliche Beziehungen zu pflegen; für die Zeit ihres Aufenthaltes am Ort der Vielfalt – und gern darüber hinaus – in viele Teile der Welt.
Das mag jeder für sich selbst entscheiden!
Mein Antrag läßt bewußt frei, wie die Verwaltung die Personengruppen künftig bezeichnen soll. Der Sinn des Antrages liegt darin, die pauschalisierende Ausweitung der Fluchteigenschaft auf alle Migranten zu beenden.
Ich bitte Sie um Zustimmung für diesen Antrag und freue mich auf Ihre Diskussion!
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Je ein Redner der Fraktionen der Linken, der SPD und der CDU hatte sich schon im Vorfeld mit einer Gegenrede vorbereitet. Müßig, darauf einzugehen.
Der Antrag wurde von der Mehrheit der Bezirksverordneten, konkret den Fraktionen Linke, SPD und CDU, abgelehnt.
