Staatsanwaltschaft auf dem linken Auge blind?
Am 26. Januar letzten Jahres wurde ich (und andere Personen) Opfer einer linksextremistischen Straftat – begangen von ca. 20 Personen der Antifa Nordost unter Führung des Berliner Geschäftsführers des „Verbandes der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ (VVN/BdA).
Diese Gruppe hinderte die Bezirksverordneten meiner Fraktion daran, einen Kranz niederzulegen.
Wir berichteten darüber bereits
https://www.afd-fraktion-mahe.de/2019/01/
Im Zusammenhang damit wurden mehrere Anzeigen erstattet.
Der Vorgang wurde am 18. April 2019 der Staatsanwaltschaft übergeben. Auf meine Nachfrage wurde mir am 5. September 2019 durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Ermittlungen noch andauern. Weitere Informationen zum Fortgang des Verfahrens habe ich bisher nicht erhalten.
Heute haben ich mich nun an die Generalstaatsanwältin gewandt:
„Sehr geehrte Frau (Staatsanwätin)!
….Bei mir und anderen Betroffenen drängt sich die Frage auf, ob ein so langes Ermittlungsverfahren akzeptabel ist und wann gegenüber den Tätern durch konsequente Strafverfolgung ein Zeichen dafür gesetzt wird, dass politisch motivierte Straftaten nicht hingenommen und konsequent geahndet werden.
Bitte sorgen Sie für eine zeitnahe Bearbeitung des Verfahrens. Weiterhin bitte Sie um eine kurzfristige Antwort….“
Wie geht es weiter? Was denken Sie? Schreiben Sie uns ihre Meinung.
Wir sind gespannt auf Ihre Meinungen!
Rolf Keßler
Fraktionsvorsitzender