Eine Zensur findet nicht statt!

Eine Zensur findet nicht statt!

Eine Zensur findet nicht statt?

Ich kann mich noch gut daran erinnern, welchen Ärger es vor fast fünfzig Jahren für mich in der Schule wegen einer schlichten Frage gab. Ich hatte mir erlaubt danach zu fragen, warum die baltischen Länder nach ihrer im Hitler-Stalin-Pakt vereinbarten Besetzung durch die Sowjetunion nach Kriegsende nicht wieder als selbständige Staaten bestehen durften. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde mir bewusst, dass es in der DDR Fragen gab, die man lieber nicht stellen sollte.

Leider sind wir heute schon wieder an einem ähnlichen Punkt angekommen: Bestimmte Fragen gehören sich nicht, sind unangebracht und haben eine entsprechende Reaktion gegenüber dem Fragenden oder zumindest sein Ignorieren zur Folge. Diese Erfahrung machte auch ein Bürger, der mit mir Kontakt aufnahm. Hier seine Erfahrung:

Auf der Homepage des Bezirksamtes zum Bürgerhaushalt

www.berlin.de/buergerhaushalt-marzahn-hellersdorf/

wurde der Vorschlag „Ein Freibad für alle Bürger“ – Vorschlagnummer 2022-0058 veröffentlicht. Durch den Bürger wurde am 06.10.2020 dazu ein Kommentar geschrieben, aber ohne Begründung nicht veröffentlicht. Daher sah er sich dazu veranlasst, am 09.10.2020 den nachfolgenden Kommentar noch einmal zu verfassen und auf der Homepage einzustellen:

Zitat:
„In Marzahn / Hellersdorf wurden in den letzten fünf Jahren neun Asylanten- / Ausländerheime für ca. 8 Prozent der Bevölkerung gebaut (wenn ich mich nicht verzählt habe). Seit ca. 18 Jahren (Schließung des Wernerbades) haben wir es nicht geschafft, für die restlichen 92 Prozent der Einwohner von Marzahn / Hellersdorf ein Freibad zu bauen. Wohin gehen die Marzahner / Hellersdorfer im Sommer baden?

  1. Biesdorfer Baggersee: Regenwassersammelbecken, mit all dem Schmutz
    der Straße

            2. Kaulsdorfer Seen: Trinkwasserschutzgebiet? Viel Spaß beim Aufdrehen
des Wasserhahns zu Hause!“

Ende des Zitates.

Am 13.10.2020 stellte der Bürger fest, dass der fett markierte Teil seines Kommentars ohne Begründung von einer unbekannten Person von der Homepage des Bezirksamtes entfernt wurde. Daraufhin wurde der Kommentar durch den Bürger erneut einstellte. Am 14.10.2020 war dieser wiederum von einer unbekannten Person ohne Begründung entfernt worden.

Offenbar erschien also im Bezirksamt einem Mitarbeiter die Herstellung einer Verbindung zwischen dem kostenintensiven Bau von Unterkünften und der langjährigen Nichterrichtung eines Frei- oder Kombibades im Bezirk so suspekt, dass er (sie?) mehrfach zur Löschtaste griff und sich als Herr (Frau) über die Zulassung kritischer Meinungen aufspielte und gleichzeitig die Werte unserer Gesellschaft mit den Füßen trat. Einer Gesellschaft, welche sich durch den freien, ungehinderten Austausch von Meinungen und Argumenten auszeichnen sollte. Warum ist die Meinung des Kommentators so unbequem für das Bezirksamt, dass es zu dem hilflosen Mittel der Meinungsunterdrückung auf einer Homepageseite, die grade diesem Austausch zu den verschiedenen Vorschlägen des Bürgerhaushaltes dienen sollte greift?

Daraus ergeben sich für mich einige Fragen an das Bezirksamt, welche ich in einer kleinen Anfrage formuliert habe:

  1. Liegt die redaktionelle Verantwortung für den Internetauftrittberlin.de/buergerhaushalt-marzahn-hellersdorf

und

            www.mischen-sie-mit.de

beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin?

  1. Wenn Frage 1 verneint: Welcher Verein/ welche Organisation steht für die in Frage 1 genannten Homepages in der redaktionellen Verantwortung?

 

  1. Inwieweit ist die Löschung des o.g. Kommentares mit dem Artikel 5 des Grundgesetzes, erster Satz Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern…Eine Zensur findet nicht statt.“ vereinbar?
  2. Sieht das Bezirksamt einen Anhaltspunkt dafür, dass die Löschung auf der Grundlage des Artikel 5 des Grundgesetzes, zweiter Satz Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“ zu rechtfertigen ist?
  3. Wenn Frage 4 bejaht wurde: wie wird diese Auffassung begründet?
  4. Gab es bei den Kommentaren zu den Vorschlägen zum Bürgerhaushalt weitere Löschungen (bitte einzeln zitieren und Löschung begründen)?
  5. Auf welchen weiteren Homepage-Seiten in der redaktionellen Verantwortung des Bezirksamtes wurden in der Vergangenheit Löschungen von Einträgen / Kommentaren von Bürgern usw. vorgenommen (bitte einzeln zitieren und die Löschung begründen)?
  6. Welches Mitglied des Bezirksamtes übernimmt die politische Verantwortung für die erfolgte Zensur des Kommentars zum o.g. Vorschlag für den Bürgerhaushalt?

Über die Antworten des Bezirksamtes werden wir Sie informieren.

Wie finden Sie das Verhalten des Bezirksamtes? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Die Fraktion der AfD in der Bezirksverordnetenversammlung freut sich über Ihre Rückmeldung!

Rolf Keßler