Ein Jahrestag

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Wissen Sie noch, wie Sie den 27. Januar 2019 verbracht haben? Nein? Nun, verständlich, liegt dieser Tag ja nun schon zwei Jahre zurück. Viele Mitglieder unserer Fraktion können sich leider nur zu gut an diesen Tag erinnern, an dem eine Rotte schwarzvermummter und gewaltbereiter junger Männer der Antifa-Nordost unter Führung von Herrn Markus Tervooren, dem selbsternannten Anifaschisten und Geschäftsführer des Berliner Bezirksverbandes der „Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschisten“ uns mit Gewalt daran hinderte, auf der jährlichen Kundgebung zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus ein Blumengesteck am Denkmal für die Zwangsarbeiter auf dem Parkfriedhof Marzahn niederzulegen. Wir berichteten:

https://www.afd-fraktion-mahe.de/2019/01/29/linksextremisten-nahmen-der-kranzniederlegung-zum-gedenken-an-die-opfer-des-nationalsozialismus-die-wuerde/

Nach der Tat wurden durch die anwesenden Polizisten und unsere beteiligten Fraktionsmitglieder Strafanzeigen gegen Herrn Tervooren und seine unbekannten Rottenknechte gestellt und die Mühlen der Strafverfolgungsorgane begannen ihr langsames Werk, über dessen Ergebnisse ich jetzt berichten möchte:

  • Am 18.4.2019, also nach nur 12 Wochen, wurden die Ermittlungen durch das Landekriminalamt abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft übergeben.
  • 9.2019: Es wird dem Verfasser dieser Zeilen auf Nachfrage durch die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass die Ermittlungen noch andauern.
  • 1.2020: Die Generalstaatsanwältin von Berlin, Frau Koppers, wird angeschrieben und um eine zeitnahe Bearbeitung gebeten.
  • 1.2020: Die Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft wird nun unter einem anderen Aktenzeichen geführt.
  • 02.2020: Die Generalstaatsanwaltschaft informiert darüber, dass gegen Herrn Tervooren wegen der Straftat Nötigung am 8. Januar 2020 ein Strafbefehl beantragt wurde. Gegen diesen Strafbefehl hat Herr Tervooren Einspruch eingelegt. Dadurch wird eine Verhandlung beim zuständigen Amtsgericht erforderlich.
  • Am 05.11.2020 wird eine Verhandlung beim Amtsgericht Tiergarten angesetzt. Da drei Zeugen nicht erschienen sind, vertagt sich das Gericht.
  • Für den 26.01.2021 wird ein neuer Verhandlungstermin angesetzt.
  • Am 4.1.2021 wird mitgeteilt, dass dieser Termin auf den 18. März verlegt wird.

Die Mitglieder unserer Fraktion sind schon gespannt, ob dann am 18. März, also nach mehr als zwei Jahren, endlich eine Strafe gegen Herrn Tervooren verhängt wird. Es ist maximal eine Geldstrafe zu erwarten, welche anschließend vermutlich für diesen wackeren Antifaschisten von der „Roten Hilfe“  https://de.wikipedia.org/wiki/Rote_Hilfe_(Verein) übernommen wird. Seine Spießgesellen der Antifa werden gänzlich straffrei ausgehen.

Dem geneigten Leser mag sich (wie mir) die Frage aufdrängen, ob Justitia auch so verschlafen gehandelt hätte, wenn eine politische Straftat aus einer anderen Richtung des extremistischen Spektrums zu verfolgen wäre?

Unsere Forderung kann nur sein:

  • Beschleunigung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden, besonders bei der Bearbeitung von Strafverfahren mit extremistischem Hintergrund!
  • Konsequente Verfolgung und harte Bestrafung aller extremistischen Straftäter!
  • Wegfall der finanziellen Unterstützung der diversen „Berliner Register“. Wir brauchen keine Blockwarte, sondern eine gut ausgestattet und konsequent handelnde Justiz!
  • Distanzierung aller Demokraten von der Antifa und Zerschlagung ihrer Strukturen!

Rolf Keßler