Das Parkhotel und die Flüchtlingspolitik

Das Parkhotel in Kaulsdorf (Brodauer Straße) und die Flüchtlingspolitik

Liebe Leser!

In der letzten Woche erreichte uns eine Anfrage eines Anwohners zu der Situation im ehemaligen Parkhotel in Kaulsdorf, Brodauer Straße, welche vielleicht auch Ihr Interesse findet:

Herr XY fragte uns:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Guten Tag.

Seit Jahren ist – Sie wissen es sicher – das o.g. Hotel geschlossen.

Persönlich erinnere ich mich an Seminare … die in Räumen des Hotels stattfanden. Ich erinnere mich an Silvesterveranstaltungen und Brunch-Termine….

Meine Frage: Ist das Hotel Landeseigentum?

Wenn nicht, wer bezahlt die Unterbringung der Gäste, die seit Jahren in bester Lage wohnen?

Im Internet ist von Versteigerung die Rede. Das ist bekannt.

Nichtsdestotrotz ist die Finanzierung der jahrelangen Unterbringung von Bedürftigen für mich und einen großen Anwohnerkreis von großem Interesse.

Ist eine kurze aber deutliche Antwort möglich?

Hier unsere Antwort:

Sehr geehrter Herr XY!
Auch ich kann mich an die vielen Reisebusse, Hochzeitsfeiern und andere Veranstaltungen im Parkhotel noch gut erinnern. Über die „tolle“ Architektur kann der Betrachter unterschiedliche Auffassungen haben. Ich finde das Gebäude hässlich. Jedenfalls liefen die Geschäfte irgendwann nicht mehr und die Betreiberfamilie musste für das Hotel Insolvenz anmelden.

Dem Internet ist zu entnehmen, dass es eine Zwangsverwaltung gibt:

https://radtke-rae.de/parkhotel/.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg vom 06.07.2015, Geschäftszeichen: 30 L 18/15, wurde Rechtsanwalt Alexander Radtke, Kaiserdamm 9, 14057 Berlin, zum Zwangsverwalter des Grundstücks Brodauer Straße 33 / Münsterberger Weg 47, 12621 Berlin, bestellt.

Das auf dem Grundstück befindliche Parkhotel Kaulsdorf (früher firmierend unter : 1a-Park-Hotel Berlin Schloss Kaulsdorf) wird seit Besitzeinweisung durch den Gerichtsvollzieher am 31.08.2016 durch den Zwangsverwalter betrieben.

Seit 2015 gibt es keinen Hotelbetrieb mehr und das Gebäude wird in einem Teilbereich für die Unterbringung von Menschen (mit welchem Status auch immer genutzt). Sie erinnern sich: mit der großen Migrationswelle 2015 wurde der Platz knapp und die zuständige Stelle beim Senat, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (unterstellt der Sozialsenatorin), hat mit vielen privaten Besitzern von Immobilien entsprechende Vertage abgeschlossen. Das betrifft in unserem Bezirk auch weitere Orte, z.B. das ehemalige Hotel in der Ferdinandstraße und ein Hostel in der Köpenicker Straße.  Dies Verträge wurden nach meiner Kenntnis ohne Beteiligung des Bezirksamtes geschlossen.

Aus der Antwort auf eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Luthe vom 26.11.2019

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-21745.pdf.pdf

geht hervor, dass zu diesem Zeitpunkt (und offenbar schon seit 2015 bis zum heutigen Tage) das „Margara Parkhotel Kaulsdorf“ eine dieser angemieteten Unterkünfte ist (Anhang 5).

Die Unterbringungskosten der dort Wohnenden bezahlen die Steuerzahler dieses Landes. Transparenz bei den Kosten der diversen Fluchtbewegungen der letzten Jahre ist weder im Interesse der Bundes- noch der Landesregierungen.

Auch hier ist die Antwort auf eine schriftliche Anfrage hilfreich:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-15931.pdf.pdf

Die Kostenfrage wird auch schon in einem alten Artikel des Tagesspiegels behandelt:

https://www.morgenpost.de/politik/article207803205/Was-kostet-ein-Fluechtling.html.html

Die AfD- Fraktion im Abgeordnetenhaus hat in den letzten Jahren besonders beanstandet, dass der Senat keine Anstrengungen unternimmt, ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber über Abschiebungen aus der Stadt zu bringen, deren Kosten der Steuerzahler trägt und die ja auch dringen benötigten Wohnraum blockieren. Hierzu eine parlamentarische Anfrage unserer AGH-Fraktion:

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-10955.pdf.pdf

Auch in der Bezirksverordnetenversammlung haben wir uns in der Vergangenheit mit dem Thema befasst. Ein von mir 2018 entworfener Antrag unserer Fraktion „Erst das Asylrecht durchsetzen, dann weitere modulare Unterkünfte für Migranten (MUF´s) im Bezirk errichten“ wurde in der BVV natürlich abgelehnt:

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=7724

Also – noch einmal zusammengefasst:

Das Hotel steht unter Zwangsverwaltung und ist nicht im Besitz des Landes oder des Bezirkes.

Es besteht ein Mietvertrag zwischen dem Zwangsverwalter und dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten.

Es gibt keine Kenntnis darüber, welchen Status die dort lebenden Menschen haben und in welcher Höhe der Steuerzahler deren Kosten trägt.

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Bitte rufen Sie mich an, wenn Sie weitere Fragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Rolf Keßler