Niedertracht oder Unkenntnis?

In der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vom 17.11.2022 hat die SPD, genauer gesagt, ihr Fraktionsvorsitzender Günther Krug, wieder einmal ein besonders plakatives Beispiel dafür abgegeben, in welchem Ausmaß man in linken Kreisen daran interessiert ist, die Bürger hinter’s Licht zu führen.

Herr Krug fühlte sich unter dem Beifall seiner Genoss*innen von SPD, der Linkspartei und den Grünen dazu bemüßigt, die Wahlpannen bei der Chaos-Wahl 2021 dem ehemaligen Stadtrat Thomas Braun (AfD) in die Schuhe zu schieben. Dabei waren seine Darlegungen von umfassender Unkenntnis der Strukturen in der bezirklichen Verwaltung geprägt. Da Herr Krug jedoch kein Neuling in der Bezirkspolitik ist, trauen wir ihm durchaus zu, dass er diese Strukturen sehr genau kennt. Wenn dem so ist, muss man seine Ausführungen schlicht als niederträchtig bezeichnen.

Wir möchten daher diesen Anlass dazu nutzen, Ihnen kurz zu erläutern, wer genau die Wahlen im Bezirk organisiert hat, wer wofür zuständig war – und wen Sie dafür verantwortlich machen können, dass Sie im Februar erneut an die Wahlurnen gebeten werden.

Für die Vorbereitung und Durchführung der in Rede stehenden Chaos-Wahl vom 26.09.2021 war in der bezirklichen Verwaltung Marzahn-Hellersdorf in erster Linie die Bezirkswahlleiterin zuständig. Ihr Vertreter war kein geringerer, als der Leiter des bezirklichen Rechtamtes.

Nun muss man dazu wissen, dass die Bezirkswahlleiterin gleichzeitig als Amtsleiterin des Amtes für Bürgerdienste in Marzahn-Hellersdorf tätig war. In letzterer Funktion war sie auch dem Stadtrat für Bürgerdienste, Thomas Braun (AfD) unterstellt. Dieses Unterstellungsverhältnis galt jedoch nicht für ihre Funktion als Bezirkswahlleiterin.

Bezirkswahlleiter sind grundsätzlich dem Landeswahlleiter und dieser wiederum direkt dem Innensenator unterstellt. Fazit: Der ehemalige Stadtrat für Bürgerdienste, Thomas Braun, hatte in seiner Funktion überhaupt keinen Einfluss auf die Wahlvorbereitung.

Weiterhin sollte man dazu wissen, dass es in den wöchentlich stattfindenden Sitzungen des Bezirksamtes während der Wahlvorbereitungen im vergangenen Jahr den regelmäßigen Tagesordnungspunkt „Wahlvorbereitung“ gab. Dabei berichtete die Bezirkswahlleiterin regelmäßig dem Bezirksamt über den Sachstand der Vorbereitungen. Auch ihr Stellvertreter, der Leiter des Rechtsamtes, war bei diesen Berichten regelmäßig zugegen; allein schon deshalb, weil die Anwesenheit des Rechtsamtsleiters bei Sitzungen des Bezirksamtes vorgeschrieben ist. Fazit: Das gesamte Bezirksamt war während der Wahlvorbereitungen der Chaos-Wahl 2021 zu jeder Zeit über die Sachstände informiert.

Wenn Sie also die Verantwortlichen für das Wahlchaos suchen, werden Sie sie finden in den Personen der mittlerweile zurückgetretenen Landeswahlleiterin von der SPD und des zu diesem Zeitpunkt zuständigen Innensenators Geisel, ebenfalls von der SPD.

Der ehemalige Stadtrat Thomas Braun räumte uns gegenüber auf Nachfrage ein, dass die Bezirkswahlleiterin für die chaotischen Zustände keinesfalls verantwortlich zu machen ist, da sie, wie oben bereits dargelegt, ausschließlich der Landeswahlleiterin unterstellt war.

Wir hoffen, mit dieser kurzen Darstellung etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben. Sollten Herr Krug und seine Genoss*innen diesen Artikel lesen: Wir freuen uns, Ihnen hiermit weitergeholfen und vielleicht sogar mit einem Erkenntnisgewinn gedient zu haben.

Abschließend bleibt uns nur die Hoffnung, dass die gegenwärtig Verantwortlichen aus ihren Fehlern gelernt haben und die kommende Wahlwiederholung wieder nach rechtsstaatlichen Regeln abläuft. Sollten Sie, liebe Leser, das Verhalten der SPD und ihrer Genoss*innen als genauso unehrlich und unqualifiziert empfinden wie wir, bitten wir Sie: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und wählen Sie im Februar die AfD. Für ehrliche, rechtsstaatliche Politik.

Martin Koblischke




Abschreiben anstatt selber denken?

Viele von uns kennen das noch aus der Schule. In jeder Klasse gab es jemanden, der stets darum bemüht war, bei Klassenarbeiten von einem fleißigeren Schüler abzuschreiben, anstatt selbst zu denken, zu lernen und damit seine Aufgaben zu erfüllen.

Dieses Verhalten scheint auf der politischen Bühne in Berlin die SPD übernommen zu haben. Wie ich darauf komme? Ganz einfach:

Der fachpolitische Sprecher für ÖPNV der AfD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Gunnar Lindemann, hat auf Landesebene bereits zweimal den Antrag gestellt, die Ostbahn zweigleisig auszubauen und zu elektrifizieren. Das erste Mal am 11.01.2019 (Drucksache 18/1580) und das zweite Mal am 23.02.2022 (Drucksache 19/0197). Beide Anträge wurden zunächst im Verkehrsausschuss und danach in Plenarsitzungen des Abgeordnetenhauses abgelehnt. Unter anderem auch von der SPD.

Nun fand am 08.11.2022 eine Sitzung des bezirklichen Verkehrsausschusses in Marzahn-Hellersdorf statt, wo ein fast gleichlautender Antrag von der SPD auf der Tagesordnung stand und einstimmig beschlossen wurde. (Drucksache 0617/IX)

Meine beiläufige Bemerkung, dass dieser Antrag im Abgeordnetenhaus von der AfD, genauer gesagt, von dem Abgeordneten Lindemann bereits zweimal gestellt und abgelehnt wurde, konterte der SPD-Antragsteller mit den Worten: „Den Abgeordneten Lindemann kenne ich nicht!“

Es ist durchaus möglich, dass der Kollege von der SPD den Herrn Lindemann nicht kennt. Offenbar scheint er aber seine Anträge umso besser zu kennen. Nicht nur das, sie scheinen ihm so gut zu gefallen, dass er sie sogar abschreibt, obwohl er als Bezirkspolitiker für Fragen des überregionalen Bahnverkehrs gar nicht zuständig ist.

Natürlich freuen wir uns, wenn unsere Ideen für die Bürger auf diese Weise doch noch einer näheren Prüfung durch die Regierungsverantwortlichen unterzogen werden. Jedoch muss man sich andererseits fragen, welches Selbstverständnis die SPD mit ihrem Verhalten eigentlich zur Schau stellen will.

Geht es der SPD um gute Politik? Wenn ja, warum hat sie unseren Anträgen dann nicht gleich zugestimmt? Die Bauarbeiten würden dann heute praktisch schon begonnen haben. Oder geht es der SPD um Frontalopposition gegen die „böse AfD“ bei gleichzeitigem Ideenklau – in der Hoffnung, dass es keiner merkt?

Bitte entscheiden Sie selbst und denken Sie daran, wenn Sie sich das nächste Mal auf den Weg zum Wahllokal machen: Ehrliche Politik bekommen Sie nur mit der AfD.

 

Martin Koblischke




Beschwerde

Unser Fraktionsvorsitzender hat bei der Bezirksaufsicht in der Senatsverwaltung  für Inneres Beschwerde gegen den Beschluss des Ältestenrats/BVV-Vorstands eingelegt, Sitzungen der Ausschüsse und der BVV vorläufig nur noch per Video-Konferenz stattfinden zu lassen. Als Rechtsstaatspartei legen wir Wert darauf, das gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Und die fordern nun mal die Durchführung dieser Veranstaltungen als Präsenzveranstaltungen. Die offensichtlich nicht vorhandene „Notlage“ kann und darf nicht durch einen Vorstandsbeschluss der BVV herbeigezaubert werden, obwohl das Arbeiten vom heimischen Sessel natürlich viel bequemer ist.

 

Werner Wiemann, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion in der BVV Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Helene-Weigel-Platz 8
12681 Berlin

 

Senatsverwaltung für Inneres
Bezirksaufsichtsbehörde von Berlin
Klosterstraße 47
10179 Berlin

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 ich wende mich heute in Ihrer Funktion als Bezirksaufsichtsbehörde an Sie.

Ich bin Verordneter der Bezirksverordnetenversammlung von Marzahn-Hellersdorf (BVV), dort Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion sowie Mitglied des Ältestenrates der BVV.

In der Ältestenratssitzung vom 18.10.2022 kündigte der Bezirksvorsteher, Herr Steffen Ostehr, an, dass man ab November von den Präsenzsitzungen der BVV wieder absehen wolle. Nach Aussagen des Herrn Ostehr bestehe der Grund dafür, dass eine „Notlage“ für die Gesundheit der Verordneten bestehe. Sofern der BVV-Vorstand diese Notlage per Beschluss feststellen werde, könne gemäß § 8 a BezVerwG, bis zur Feststellung der Beendigung der Notlage, vom Präsenzsitzungsgebot des § 8 BezVerwG abgewichen werden.

Ich habe in der Ältestenratssitzung das Präsenzgebot verteidigt und mich in der folgenden Abstimmung über eine „Notlage“ dagegen ausgesprochen, wurde aber überstimmt.

In der Sitzung der BVV vom 20.10.2022 verkündigte der BVV-Vorsteher, dass der Ältestenrat und der BVV-Vorstand mehrheitlich beschlossen haben, eine „Notlage“ auszurufen. Ab November 2022 sollen daher alle Sitzungen der BVV – einschließlich der Ausschusssitzungen – bis auf Weiteres nur noch online stattfinden.

Ich sehe mich durch diesen Beschluss in meinen Rechten als Verordneter verletzt, 1. weil es die behauptete Notlage tatsächlich nicht gibt, 2. weil eine Notlage im Sinne des § 8a BezVerwG nicht durch die BVV einfach beschlossen werden kann, 3. weil für die Arbeit der BVV und ihrer Ausschüsse die Präsenz der Öffentlichkeit konstitutiv ist und deshalb die Aufgabenerfüllung der BVV unter der Aussetzung der Präsenzpflicht leidet.

Zu 1)

Die im Ältestenrat und im BVV-Vorstand repräsentierte Mehrheit der BVV nimmt eine Notlage an, weil die Corona-Infizierungsrate in Deutschland wieder steigt. Nicht ein Gedanke wurde dabei darauf verschwendet, ob es belegt ist, dass die Steigerung der Rate vor allem auch Marzahn-Hellersdorf betrifft. Und es wurde kein Beleg angeführt, dass aus einer Steigerung der Infizierungsrate die konkrete Bedrohung für die Gesundheit von nicht Infizierten Personen abgeleitet werden muss.

Zu 2)

Dabei musste es allen BVV-Verordneten eigentlich klar gewesen sein, dass das Infektionsschutzrecht, mithin der Gesundheitsschutz der Bevölkerung nicht auf bezirklicher Ebene bestimmt wird, sondern eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite vom Bundestag beschlossen werden muss. Zumindest aber erfordert die Annahme einer Notlage einen Verweis auf eine aktuelle Gesetzgebung, etwa auf Vorschriften einer landesrechtlichen Corona-Verordnung. Auf Landesebene wird eine Notlage im Gesundheitsschutz jedoch aktuell nicht gesehen, was die BVV wusste.

Wie sich aus dem Praxiskommentar zum Berliner Bezirksverwaltungsrecht ableiten lässt, ist der Verzicht auf die Präsenzsitzung der BVV im Übrigen auch keine „Petitesse“. Dort heißt es: „Die Anwendung der Kann-Regelung von Satz 1 ist „angesichts des Ausnahmecharakters (…) an hohe Voraussetzungen“ geknüpft. […] Es bedarf der Annahme „einer außergewöhnlichen Gefahr für Leib, Leben oder die Gesundheit, die nicht nur einzelne (…), sondern (…) die Gesamtheit ihrer Mitglieder oder doch jedenfalls einen mit Blick auf die Beschlussfähigkeit erheblichen Teil der Mitglieder betrifft. Damit wird) allgemeinen Krisensituationen begegnet (…) und keine Abhilfe für das übliche Risiko geschaffen (…), dass sich das politische Kräfteverhältnis aufgrund der krankheitsbedingten Abwesenheit einzelner Bezirksverordneter verschieben kann.“

Die BVV-Fraktionen haben diese Zeilen, vor ihrem Beschluss, offenkundig nicht zur Kenntnis genommen.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Wortlaut des § 8a BezVerwG, in Verbindung mit dem der Vorschrift immanenten Ausnahmecharakter, den ein Verzicht auf die Präsenztagung haben muss, die Feststellung einer „Dauernotlage“, bzw. einen dauernden Übergang auf online-Veranstaltungen gar nicht trägt: „Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 1 kann eine Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung im Wege einer Bild- und Tonübertragung durchgeführt werden (Videositzung) […].

Aus der Regelung ergibt sich, dass die Feststellung einer Notlage sich nur auf die jeweils nächste Sitzung beziehen kann und nicht auf eine Zeitperiode. Etwas anderes könnte nur gelten, wenn eindeutig feststeht, dass die Notlage sich auf einen Zeitraum ausdehnen wird, in dem mehrere Sitzungen der BVV bereits geplant oder vorhersehbar sind. Dies ist vorliegend nicht der Fall: Wenn das Vorhandensein einer Notlage sich nur auf eine Behauptung oder Annahme gründet, dann ist auch die folgende Annahme, dass die „eingebildete“ Notlage sich auf einen unbestimmten Zeitraum ausdehnen wird, eine schiere Behauptung.

Vor der Entscheidung hat es der BVV-Vorstand im Übrigen auch verabsäumt, Anhaltspunkte für die Gefährdungslage der Verordneten zu ermitteln. Es hätte etwa der Impfstatus der Verordneten zu erfragen oder besondere Vulnerabilitäten unter den Verordneten.

Auch wurde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt, ob etwa durch Test und/oder Maskenpflichten die Präsenzfähigkeit der BVV erhalten bleiben kann.

Zu 3)

All dies führt dazu, dass die beschlossene Maßnahme einer nachvollziehbaren Begründung entbehrt und allein damit schon in rechtswidriger Weise in das Recht sowohl der Bevölkerung als auch aller Bezirksverordneten auf Präsenzsitzungen eingreift. Ungeachtet dessen könnten auch weitere Belastungen der Verordneten, etwa durch Briefwahlen und die Einschränkung der Kommunikation bei Online-Sitzungen angeführt werden, die ohne Rechtsgrundlage nicht hinnehmbar sind.

Rechtswidrige Beschlüsse des Ältestenrats bzw. des BVV-Vorstands sind im Rahmen der Bezirksaufsicht aufzuheben. Ich beantrage daher den mehrheitlichen Beschluss des Ältestenrats und des BVV-Vorstands vom 18.10.2022 bzw. 20.10.2022 im Wege der Bezirksaufsicht umgehend aufzuheben. Die nächste BVV-Sitzung am 10.11.2022 und auch alle Ausschusssitzungen müssen in Präsenz stattfinden können. Sofern Sie meinem Antrag nicht entsprechen wollen, teilen Sie mir das bitte auch umgehend mit, damit ich vor der nächsten BVV-Sitzung in der Lage bin, Rechtsschutz zu begehren.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Wiemann

Fraktionsvorsitzender