Kreditmoratorium bis Dezember 2020

Ja!
Aber leider nicht in unserem Bezirk Marzahn-Hellersdorf, dem „Ort der Vielfalt“, sondern in Ungarn.

Kurzfassung:

Ein Blick über den Tellerrand ist hilfreich.
Ungarns Regierung verabschiedete ein Gesetz, von dem wir nur träumen können. Die Ausgangslage ist wie bei uns: Privatleute und Unternehmen werden wegen der Corona-Maßnahmen deutliche Umsatzeinbußen haben. Um sie nicht in den Ruin zu treiben, werden in Ungarn alle Kreditzahlungen bis 31.12.2020 ausgesetzt.

Am „Ort der Vielfalt“ (MaHe) sieht Wirtschaftsförderung dagegen ganz anders aus. Der Senat verabschiedete am 19.03.2020 zwei „Schutzschirme“ (Soforthilfe I und Soforthilfe II). Nach umfangreichen Eigenlob erfahren wir, daß der Senat erst einmal 2,5 Mio Euro bereitstellt. Und ganz nebenbei gibt es einen Link zum Antragsformular. Dort gelangt man auf eine Seite der IBB, wo man erfährt, wer alles schon mal gar keinen Antrag zu stellen braucht.

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Langfassung:

Vergleiche machen anschaulich:
Ungarn: Kreditmoratorium bis 31.12.2020 (mit eventueller Verlängerung)

Diesen Brief bekommen jetzt alle Bankkunden in Ungarn von ihrer Hausbank:
Sehr geehrte Kunde! 
Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, daß die Regierung von Ungarn mit ihrer Regierungsverordnung Nr. 47/2020 (III.18.) die Stundung von sämtlichen Kapital-, Zins- und Gebührenzahlungen der am 18.03.2020 bestehenden und bereits flüssiggemachten bzw. zur Verfügung gestellten Krediten bis zum 31.12.2020 verordnet hat (i.w. Zahlungsmoratorium). Das heißt, daß Sie Ihre Zahlungspflichten, die aufgrund Ihres Kreditvertrages zwischen dem 19.03.2020. und 31.12.2020 fällig werden, bis zum 31.12.2020 nicht erfüllen müssen, gleichzeitig wird aber die Laufzeit des Kreditvertrags mit dieser Zeitperiode, also mit 9-10 Monaten verlängert. Im Sinne der oben erwähnten Regierungsverordnung werden sämtliche Kredit- und Darlehensverträge, die während der Gefahrsituation ablaufen würden, bis zum 31.12.2020 automatisch verlängert. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass falls Sie die Möglichkeit des Zahlungsmoratoriums nicht in Anspruch nehmen möchten und wollen Ihren Zahlungspflichten weiterhin Ihrem Originalkreditvertrag entsprechend nachkommen, sollen Sie die folgende Erklärung(https://www.oberbank.hu/docs/obkhu_nyil_DE.pdf) ausfüllen und nach Unterschrift zuerst elektronisch per E-Mail (gescannt oder als Foto) an die E-Mail Adresse bp@oberbank.hu spätestens bis 18.00 Uhr am 25.03.2020 senden, danach im Original per Post (Váci út 1-3., 1062 Budapest) an unsere Zentrale. Falls Sie mit das von der Regierung angeordnete Zahlungsmoratorium in Anspruch nehmen möchten, haben Sie nichts zu tun. Bei Fragen stehen unsere Kollegen und Kolleginnen gerne zu Ihrer Verfügung sowohl bezüglich dieser Angelegenheit, als auch zuweiteren banktechnischen Fragen. Bitte, benutzen Sie die elektronischen Kommunikationswege. Budapest, den 19.03.2020 Mit freundlichen Grüßen Oberbank AG Zweigniederlassung Ungarn  H-1062 Budapest, Váci út 1-3. Web www.oberbank.hu

Jetzt Berlin:
ein Antragsformular mit zahlreichen Ausschlußgründen:
Anträge können ab sofort gestellt werden. Die Beantragung erfolgt ausschließlich auf digitalem Weg über unser Kundenportal. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es aufgrund der sehr hohen Nachfrage zu zeitweiligen Serverproblemen kommen kann. Nutzen Sie daher bitte auch die Tagesrandzeiten zur Antragstellung, da die Server dann weniger stark belastet sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Was geht:

  • kleine und mittlere Unternehmen, deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist
  • Betriebsstätte liegt in Berlin
  • z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs)
  • Liquiditätsengpass ist in den Auswirkungen der Corona-Pandemie begründet
  • Finanzierung von Betriebsmitteln
  • zinslose Darlehen bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR und einer Laufzeit von 6 Monaten
  • in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. EUR (Zinssatz 4,0% p.a. bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land arbeiten an der Aussetzung)
  • Übernahme von selbstschuldnerischen Bürgschaften in Darlehenshöhe ist obligatorisch
  • ausschließlich digitale Anträge
  • ausgeschlossen: Start-ups, deren Gründung weniger als 3 Jahre zurückliegt
  • ausgeschlossen: Unternehmen mit bereits bestehender Insolvenzantragspflicht
  • ausgeschlossen: Unternehmen des Steinkohlenbergbaus und der Stahlindustrie
  • ausgeschlossen: Unternehmen, für die spezifische Regeln für Finanzinstitute gelten
  • keine Finanzierung von Investitionen

Als eine Orientierungshilfe für Ihre jeweiligen Fragestellungen empfehlen wir folgendes Vorgehen:
Bitte beachten Sie die Checkliste zur Vorbereitung Ihres Gespräches mit den Banken: Checkliste Sonderfall Corona

Wie gehen Sie vor?

  1. Hausbank kontaktieren
    Bei notwendigen Überbrückungsfinanzierungen sollte als erster Schritt zeitnah das Gespräch mit der Hausbank gesucht werden. Über Ihre Hausbank können Sie auch die Bundeshilfen der KfW beantragen. Mehr dazu unter: 
    www.kfw.de
  2. Bürgschaftsbank kontaktieren 
    Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank besichert werden.
    Webseite der Bürgschaftsbank
  3. Kurzarbeit beantragen 
    Wenn Ihr Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
    weitere Informationen zur Beantragung von Kurzarbeit
  4. Steuerstundung verhandeln
    Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrem Steuerberater über die Möglichkeit von Steuerstundungen.
  5. Liquiditätshilfe Sonderfall Corona 
    Mit den Liquiditätshilfen BERLIN richtet sich die IBB an etablierte Unternehmen mit Liquiditätsengpässen. Wir öffnen das Darlehensprogramm für weitere von der Corona-Epidemie betroffene Branchen.
    Liquiditätshilfen BERLIN

Alles klar? Welches Modell gefällt ihnen besser, das Berliner oder das ungarische?

Lesen Sie daa Fünf-Punkte-Programm der AfD! Es hätte auch in unserem Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin Geltung.