Presserklärung: Justitia nicht handlungsfähig
Justitia in Berlin – sitzt sie auf einem lahmen Gaul?
Politisch motivierte Straftat nach vier Jahren noch immer nicht geahndet!
Vor vier Jahren – am 26.01.2019 – kam es im Zusammenhang mit einer Kranzniederlegung auf dem Parkfriedhof Marzahn zu linksextremistisch motivierten Straftaten, die sich gegen Mitglieder unserer Fraktion richteten.
Am 18.03.2021 erfolgt die mündliche Verhandlung beim Amtsgericht Tiergarten. Sowohl der einzige namentlich ermittelte und zu einer Geldstrafe wegen Nötigung verurteilte Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil des Amtsgerichtes Berufung ein.
Für den 24.03.2022 wurde ein Verhandlungstermin beim Landgericht angesetzt, aber am Vortag abgesagt. Seitdem ist die zuständige Kammer unbesetzt.
Auf eine Parlamentarische Anfrage zum Thema – Bearbeitungszeit der Berufungsverfahren und Besetzung der Strafkammern beim Landgericht- erteilte der Senat im November 2022 Auskunft:Gegenwärtig sind von den 100 Kammern für Strafsachen neun nicht besetzt.
- Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Strafsachen beträgt in der zweiten Instanz 7,6 Monat.
- Der Senat kann keine Angaben dazu machen, wann in unserem Fall mit einem Urteil gerechnet werden kann.
Unser Fraktionsmitglied Rolf Keßler ist enttäuscht:
„Einmal mehr erweist sich unsere Rechtsordnung als gefährdet. In unserer Stadt werden Straftaten – wie in unserem Fall – nach Jahren nicht geahndet und andererseits Täter mit Samthandschuhen angefasst. Wie können die Bürger da noch das Vertrauen in die Justiz behalten?“