Persönliche Erklärung von Rolf Keßler am 31.08.2023 BVV
Persönliche Erklärung von Rolf Keßler auf der BVV am 31.08.2023
Herr Vorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,
sicherlich können sich noch einige von Ihnen an die Ereignisse auf dem Parkfriedhof Marzahn am 26. Januar 2019 erinnern.
Heute möchte ich hier nach langen Recherchen und der Einschaltung des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses darüber informieren, wie unser Rechtsstaat mit den dort begangenen Straftaten umgegangen ist.
Seit vielen Jahren gab es anlässlich des Gedenktages für die Verfolgten des NS-Regimes eine gemeinsame Kranzniederlegung des Heimatvereines und der Bezirksverordnetenversammlung am Denkmal der Zwangsarbeiter auf dem Parkfriedhof. Nach dem Einzug der AfD in die BVV nahmen in den Jahren 2017 und 2018 auch Mitglieder meiner Fraktion ohne Zwischenfälle an der Kranzniederlegung teil.
Im Folgejahr war alles anders. Monate vorher hatte der Verband der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten dazu aufgerufen, eine Teilnahme der AfD an der Feier zu verhindern. Am Tattag erschien der Geschäftsführer des Berliner VVN, Herr Markus T. mit einer Horde von etwa 30 jungen Menschen aus dem Kreis der Nordost-Antifa auf dem Friedhof. Diese Gruppe umstellte das Denkmal und verdeckte es mit ihren Transparenten. Herr T. als Rädelsführer missachtete der Aufforderung des Vorsitzenden des Heimatvereines, die Veranstaltung nicht zu stören. Er gab eine kurze Erklärung ab mit der Aussage, man werde die Vertreter meiner Partei an der Niederlegung eines Blumengebindes hindern. Die anderen Teilnehmer durften dann die Sperre in würdeloser Weise passieren und Blumen ablegen. Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages Petra Pau sah taten- und auch kommentarlos den Ereignissen zu, die vorhandenen schwachen Kräfte der Polizei waren machtlos.
Gegen diese Straftat der Nötigung und andere Straftaten gegen das Versammlungsgesetz wurden durch mich und weitere Fraktionsmitglieder, aber auch durch einen anwesenden Polizisten Anzeigen erhoben.
Nach mehreren Nachfragen bei der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwältin sowie zwei ausgefallenen Verhandlungen wurde dann Herr T. in der Folge mehr als zwei Jahre nach der Tat am 18.03.2021 in einer mündlichen Verhandlung durch das Amtsgericht Tiergarten wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500€ verurteilt.
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen dieses Urteil Berufung ein.
Wiederum verging auch in der zweiten Instanz beim Landgericht viel Zeit. Ein für den 24.03.2022 anberaumter Verhandlungstermin wurde am Vortag abgesagt, die Kammer war lange Zeit unbesetzt.
Erst durch meine Nachfrage beim Petitionsausschuss wurde ich jetzt darüber informiert, dass das Verfahren gegen Herrn T. gemäß § 153a Strafprozessordnung gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 700 € am 24. Oktober 2022 eingestellt wurde. Ich vermute, dass diese Geldstrafe in der Zwischenzeit von der Roten Hilfe übernommen wurde.
Meine Damen und Herren,
die Göttin der Rechtsprechung, Justitia, wird im Allgemeinen mit einer Augenbinde dargestellt, ohne Ansehen der beteiligten Personen und ihrer Motive nur nach dem Gesetz handelnd. In einem funktionierenden Rechtsstaat können die Bürger das auch erwarten und gleichfalls, dass bei Gesetzesverstößen in angemessener Zeit ein Urteil ergeht.
Herr T. hat nun erneut, wie bereits im Oktober 2014 beim Amtsgericht Dresden, von einer langen Verfahrensdauer profitiert. In Dresden wurden nach mehr als drei Jahren im Oktober 2014 Straftaten verhandelt, die sich bei linksextremistischen Aktionen am Rande einer Demonstration am 19. Februar 2011 abgespielt hatten. Dort hatte Herr T. nach Auffassung der Staatsanwaltschaft mittels Megafons zum Durchbrechen von Polizeisperren aufgerufen. Bei diesen Aktionen wurden Polizisten durch Steinwürfe verletzt. Auch dort wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage nach § 153a Strafprozessordnung in Höhe von 500 € eingestellt.
Meine Damen und Herren, ich bin mir nicht sicher, ob Justitia in unserem Lande immer noch eine Augenbinde trägt. In einem Land in dem z.B. über Monate hinweg eine Gruppe von Menschen sich immer wieder zu Straftaten verabredet, aber diese Täter bei vielen Richtern auf unverständliche Milde stoßen und die Gruppe immer noch nicht eindeutig als kriminelle Vereinigung bekämpft wird.
Vielleicht hat Justitia nicht nur ihre Augenbinde abgelegt, sondern hat auch auf dem linken und dem rechten Auge eine unterschiedliche Sehstärke?
Wie dem auch sei, ich werde auch weiterhin die Akteure der Antifa, welche wie die braunen Horden der SA Menschen mit ihnen verhassten politischen Auffassungen angreifen, einzuschüchtern versuchen und ihre Treffpunkte demolieren, als rotlackierte SA-Horden bezeichnen und Menschen, die wie Herr T., solche Truppen anführen, als Rottenführer!